Der
Text ist, einer einleitenden Entschuldigung wegen des angeblich schlechten
Englisch zum Trotz, in nicht nur fehlerfreiem, sondern sehr elaboriertem
Englisch verfasst. Fremdwörter und fremdsprachige
Einsprengsel[16]
machen deutlich, dass die Sprachkenntnisse des Verfassers nicht auf das
Englische beschränkt sind, eine Kapitelüberschrift wie
The
Imbroglio verrät einen an
Shakespeare geschulten Stil. Die Erzählweise ist locker und flüssig,
stellenweise voller Humor, der Verfasser macht intensiv von wörtlicher Rede
Gebrauch, die dem Text einen lebendigen Charakter verleiht. Der Autor
– präziser ausgedrückt: die erzählende Instanz – setzt
schon ab dem Vorwort einen autodiegetischen Erzähler ein, der mit dem
impliziten Autor Sun Wen identisch sein
soll.[17]
Diese Erzählweise behält er auch in den drei außerhalb Suns
persönlicher Erfahrung handelnden Kapiteln 5-7 bei.
[16]
Z.B. "sauve qui
peut",
Kidnapped in
London; S.26.
[17]
Da im Falle von
Kidnapped in
London, wie ich später darlegen
werde, der sauberen begrifflichen Trennung von tatsächlichem Autor,
angeblichem Autor und Erzähler besondere Bedeutung zukommt, habe ich in
diesem Punkt das literaturwissenschaftliche Standardwerk von Gérard
Genette, Die
Erzählung, München
²1998, zu Rate gezogen. Genette unterscheidet zwischen der 'narrativen
Instanz' – die ich hier pragmatisch mit dem 'realen Autor' gleichsetze, dem
'impliziten Autor' und dem 'Erzähler', der in
Kidnapped in
London ein 'autodiegetischer
Erzähler' ist. Damit ist gemeint, dass das erzählende "Ich" zugleich
die Hauptperson der Geschichte ist.
(S. 174ff.; S.291).
Laut Genette sind im Normalfall
realer und impliziter Autor identisch. Er nennt zwei Ausnahmen,
"Betrugssituationen": Das 'Apokryph', "d.h. das perfekte Imitat ohne warnenden
Paratext", und das 'nègre': "Wenn eine Berühmtheit aus Film oder
Politik ein Buch mit ihrem Namen signiert, das ein anonymer Ghostwriter gegen
Bezahlung geschrieben hat, soll der Leser auch hier nicht beide auktorialen
Instanzen wahrnehmen, sondern nur eine, die falsche." (S. 290).